Hakenkreuzkritzelei im Hörsaal F01 – Stellungnahme der Fakultätsleitung
Auf einem der Tische weiter hinten im Hörsaal F01 wurde am 2. Februar ein geritztes Hakenkreuz entdeckt. Uns ist nicht bekannt, ob dies Ausdruck eines verqueren Weltbildes oder eine billige Provokation sein sollte. Sicher ist, dass es sich hierbei um eine Sachbeschädigung und durch Verwendung verbotener verfassungsfeindlicher Symbole um eine Straftat nach § 86a StGB handelt. Die Leitung der Fakultät hat die Tischoberfläche austauschen lassen.
Die Fakultät sieht sich als Ort des offenen wissenschaftlichen Diskurses. Dieser findet dort seine Grenzen, wo der rechtsstaatlich gesetzte Rahmen unseres Tuns absichtsvoll oder fahrlässig überschritten wird. Die Fakultätsleitung hat daher Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Sie bittet die Studierenden und alle Mitarbeiter*innen darum, derartige Vorkommnisse gern auch vertraulich zu melden.
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